Allgemeinegeschäftsbediengungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aerocycle Stand: Juni 2026
1. Vertragspartner
Vertragspartner ist: Aerocycle
Oberkalmberg 3 4362 Bad Kreuzen Österreich Marke/Geschäftsbereich: Aerocycle
Telefon: +43 664 1280480
E-Mail: admin@aerocycle.at
Website: www.aerocycle.at
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Bikespectrum e.U. und Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes. Sie gelten insbesondere für den Verkauf von individuell konfigurierten Fahrrädern, Laufradsätzen, Rahmenkomponenten, Zubehör sowie für damit verbundene Leistungen wie Bikefitting, Werkstattservice, individuelle Lackierungen, Konfiguration, Montage, Beratung, Vorbestellung und Leasingabwicklung. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
3. Vertragsgegenstand
Bikespectrum e.U. bietet unter der Marke Aerocycle insbesondere hochwertige Fahrräder und Laufradsätze an. Die Fahrräder werden in der Regel nach Kundenwunsch konfiguriert
- Rahmengröße
- Geometrie- und Passformempfehlung
- Farbe und Lackierung
- Laufräder
- Schaltgruppe
- Cockpit
- Übersetzung
- Sattel
- Bereifung
- Ausstattung
- technische Komponenten
- individuelle Designelemente
Soweit ein Fahrrad, Laufradsatz oder sonstiges Produkt ausdrücklich nach Kundenspezifikation gefertigt, lackiert oder aufgebaut wird, handelt es sich um eine kundenspezifische Sonderanfertigung.
4. Vertragsabschluss
Unsere Angebote auf der Website, in sozialen Medien, in Prospekten oder sonstigen Werbematerialien sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden ausdrücklich bestätigen oder mit der Ausführung der Bestellung beginnen. Bei individuell konfigurierten Fahrrädern oder Sonderanfertigungen kommt der Vertrag erst zustande, wenn die finale Konfiguration, der Preis und die wesentlichen technischen Details durch den Kunden bestätigt wurden und wir die Bestellung angenommen haben. Änderungen nach Freigabe der Konfiguration sind nur möglich, solange die Produktion, Lackierung, Bestellung von Komponenten oder Montage noch nicht begonnen wurde. Ein Anspruch auf nachträgliche Änderung besteht nicht.
5. Beratung, Bikefitting und Größenempfehlung
Wir beraten Kunden nach bestem Wissen und auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen. Bei Bikefitting, Rahmengrößenempfehlungen und Sitzpositionsberatung handelt es sich um fachliche Empfehlungen. Die endgültige Entscheidung über Größe, Sitzposition, Ausstattung und Einsatzzweck trifft der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, alle relevanten Angaben vollständig und richtig zu machen, insbesondere Körpergröße, Schrittlänge, Beweglichkeit, Beschwerden, bisherige Fahrradposition, Einsatzzweck und persönliche Präferenzen. Eine Garantie für eine bestimmte sportliche Leistung, Beschwerdefreiheit oder ergonomische Wirkung wird nicht übernommen.
6. Preise
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Zusätzliche Kosten, insbesondere Versandkosten, Sonderlackierungen, Sonderkomponenten, Anpassungen, Montageleistungen oder Zusatzleistungen, werden dem Kunden vor Vertragsabschluss bekanntgegeben. Preisänderungen bleiben vorbehalten, solange noch kein verbindlicher Vertrag abgeschlossen wurde.
7. Zahlung
Die Zahlung kann – je nach Vereinbarung – insbesondere erfolgen durch:
- Banküberweisung
- Vorkasse
- Kreditkarte
- PayPal
- Barzahlung bei Abholung
- Leasing über einen Leasingpartner
Eine Finanzierung durch Bikespectrum e.U. wird nicht angeboten. Bei individuell konfigurierten Produkten, Sonderlackierungen, Maßaufbauten oder Vorbestellungen können wir eine Anzahlung verlangen. Die Höhe der Anzahlung wird vor Vertragsabschluss vereinbart. Der Restbetrag ist spätestens vor Übergabe, Versand oder Abholung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8. Leasing
Wird ein Fahrrad über einen Leasingpartner abgewickelt, kommt der Leasingvertrag ausschließlich zwischen dem Kunden beziehungsweise dessen Arbeitgeber und dem jeweiligen Leasinganbieter zustande. Bikespectrum e.U. ist in diesem Fall Lieferant und Ansprechpartner für Konfiguration, Beratung, Aufbau und Übergabe, jedoch nicht Vertragspartner des Leasingvertrags. Die Freigabe durch den Leasinganbieter ist Voraussetzung für die weitere Abwicklung. Verzögerungen durch Leasingprüfung, Arbeitgeberfreigabe oder Freigabeprozesse des Leasingpartners liegen nicht im Einflussbereich von Bikespectrum e.U. Rabatte, Aktionen oder Sonderpreise können bei Leasinggeschäften aufgrund von Leasinggebühren, Abwicklungsgebühren oder Vorgaben des Leasingpartners eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
9. Individuelle Konfiguration und Sonderanfertigung
Individuell konfigurierte Fahrräder werden nach den Angaben und Wünschen des Kunden aufgebaut. Eine kundenspezifische Sonderanfertigung liegt insbesondere vor, wenn das Fahrrad oder Produkt nach Auswahl des Kunden hinsichtlich Farbe, Lackierung, Rahmengröße, Ausstattung, Komponenten, Design oder sonstiger individueller Merkmale speziell für den Kunden gefertigt oder aufgebaut wird. Der Kunde ist verpflichtet, die freigegebene Konfiguration sorgfältig zu prüfen. Nach Freigabe können Änderungen nur nach gesonderter Vereinbarung berücksichtigt werden. Geringfügige technisch notwendige Abweichungen, etwa bei Komponentenverfügbarkeit, Farbwirkung, Oberflächenfinish, Gewicht, Toleranzen oder Produktionsdetails, sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind und die vereinbarte Funktion sowie Qualität nicht wesentlich beeinträchtigen.
10. Produktdarstellungen, Farben und Gewichte
Produktbilder, Renderings, Farbdarstellungen und Beispielaufbauten dienen der Veranschaulichung. Farben können je nach Bildschirm, Lichtverhältnissen, Lackaufbau, Klarlack, Material und Produktionscharge vom dargestellten Bild abweichen. Gewichtsangaben sind technische Richtwerte. Das tatsächliche Gewicht kann je nach Rahmengröße, Lackierung, Komponenten, Reifen, Schläuchen, Dichtmittel, Pedalen, Flaschenhaltern, Zubehör und Fertigungstoleranzen abweichen.
11. Lieferung und Versand
Lieferungen erfolgen nach Österreich und Deutschland. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse oder durch Abholung am Standort von Bikespectrum e.U., sofern dies vereinbart wurde. Lieferfristen werden individuell mitgeteilt. Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden. Verzögerungen durch Hersteller, Zulieferer, Speditionen, Zoll, höhere Gewalt, Materialengpässe, Produktionsverzögerungen oder nicht rechtzeitige Freigaben durch den Kunden oder Leasingpartner berechtigen nicht automatisch zum Rücktritt, sofern die Verzögerung nicht von Bikespectrum e.U. verschuldet wurde und dem Kunden weiterhin zumutbar ist.
12. Teillieferungen und Komponentenänderungen
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Sollten einzelne Komponenten nicht lieferbar sein, behalten wir uns vor, nach Rücksprache mit dem Kunden gleichwertige oder höherwertige Komponenten anzubieten. Eine Änderung der vereinbarten Ausstattung erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden, sofern sie nicht technisch zwingend notwendig und für den Kunden zumutbar ist.
13. Abholung und Annahmeverzug
Wird Abholung vereinbart, informieren wir den Kunden, sobald das Produkt abholbereit ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Frist abzuholen. Holt der Kunde die Ware trotz Aufforderung nicht ab oder verweigert er die Annahme unberechtigt, können angemessene Lagerkosten und Mehraufwendungen verrechnet werden. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
14. Gefahrübergang
Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Ware erst mit Übergabe an den Kunden oder an eine vom Kunden benannte empfangsberechtigte Person über. Wählt der Kunde selbst einen Transporteur, der nicht von Bikespectrum e.U. angeboten wurde, geht die Gefahr bereits mit Übergabe an diesen Transporteur über.
15. Transportschäden
Der Kunde wird ersucht, gelieferte Ware bei Erhalt auf offensichtliche Transportschäden zu prüfen und solche Schäden möglichst sofort beim Zusteller sowie bei Bikespectrum e.U. zu melden. Die Unterlassung dieser Meldung hat keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden, erleichtert jedoch die Abwicklung gegenüber Transportdienstleistern.
16. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Bikespectrum e.U. Bei Leasinggeschäften gelten zusätzlich die Eigentumsregelungen des jeweiligen Leasingpartners.
17. Rücktrittsrecht bei Fernabsatzgeschäften
Verbraucher haben bei Fernabsatzgeschäften grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht. Die Rücktrittsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein vom Kunden benannter Dritter die Ware erhalten hat. Bei Dienstleistungsverträgen (wie z. B. reinen Bikefitting-Buchungen über Fernabsatz) beginnt die Frist mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Ausübung des Rücktrittsrechts muss der Kunde uns mittels eindeutiger Erklärung informieren, zum Beispiel per E-Mail oder Brief.
18. Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Kundenspezifikation
Kein Rücktrittsrecht besteht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Dies betrifft insbesondere individuell konfigurierte Aerocycle-Fahrräder, Sonderlackierungen, kundenspezifische Aufbauten und Produkte, die nach Farbe, Maß, Rahmengröße, Ausstattung oder Design speziell für den Kunden gefertigt oder zusammengestellt wurden. Dieser Ausschluss entspricht § 18 Abs. 1 Z 3 FAGG für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Das gesetzliche Rücktrittsrecht bleibt bei nicht individuell gefertigten Lagerwaren unberührt.
19. Folgen des Rücktritts
Im Fall eines wirksamen Rücktritts erstatten wir alle Zahlungen, die wir vom Kunden erhalten haben, einschließlich der Standard-Lieferkosten, spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang der Rücktrittserklärung. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware zurückerhalten haben oder der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass die Ware zurückgesendet wurde. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, sofern er darüber vor Abgabe der Bestellung informiert wurde. Für einen Wertverlust der Ware muss der Kunde nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendigen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist.
20. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei Waren beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe. Die Gewährleistung darf bei Verbrauchergeschäften grundsätzlich nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Ein Gewährleistungsfall liegt vor, wenn die Ware bereits bei Übergabe mangelhaft war oder nicht die vereinbarten beziehungsweise gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweist. Normale Abnutzung, Verschleiß oder Schäden durch unsachgemäße Nutzung stellen keinen Gewährleistungsmangel dar.
21. Verschleißteile
Bei Fahrrädern und Laufradsätzen unterliegen insbesondere folgende Teile einem nutzungsabhängigen Verschleiß:
- Reifen, Schläuche, Tubeless-Dichtmittel
- Bremsbeläge, Bremsscheiben
- Kette, Kassette, Kettenblätter
- Lager
- Lenkerband
- Züge und Leitungen
- Freilaufkörper
- Dichtungen
- Akkus und elektronische Komponenten, soweit technisch verschleißbedingt
Verschleiß ist kein Mangel, sofern er auf normale Nutzung zurückzuführen ist. Besteht jedoch bereits bei Übergabe ein Material-, Produktions- oder Montagefehler, bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt.
22. Herstellergarantie auf Aerocycle-Rahmen
Bikespectrum e.U. gewährt auf Aerocycle-Rahmen eine freiwillige Herstellergarantie von 2 Jahren ab Übergabe. Die Garantie gilt für Material- und Herstellungsfehler am Rahmen. Nicht umfasst sind insbesondere:
- normale Abnutzung
- Lackschäden durch Gebrauch, Steinschläge, Kratzer
- Sturz- und Unfallschäden
- Schäden durch unsachgemäße Montage oder falsches Drehmoment
- Schäden durch nicht freigegebene Komponenten oder Überlastung
- Schäden durch unsachgemäßen Transport oder mangelnde Wartung
- Schäden durch Veränderung oder Nachbearbeitung des Rahmens
- Schäden durch Renneinsatz, soweit dieser außerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs liegt
- Schäden durch Montage durch nicht qualifiziertes Personal
Die Garantie besteht zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Zur Inanspruchnahme der Garantie ist ein Kaufnachweis erforderlich. Der Kunde hat den behaupteten Schaden unverzüglich nach Entdeckung zu melden und das Produkt nicht weiter zu benutzen, wenn dadurch weitere Schäden entstehen könnten.
23. Montage, Drehmomente und Fachpersonal
Fahrräder und Komponenten müssen fachgerecht montiert, eingestellt und gewartet werden. Insbesondere bei Carbon-Komponenten sind die vorgeschriebenen Drehmomente, Montagepasten, Klemmflächen und Herstellerangaben einzuhalten. Schäden, die durch unsachgemäße Montage, falsche Drehmomente, ungeeignetes Werkzeug, nicht kompatible Komponenten oder fehlende Wartung entstehen, stellen keinen Gewährleistungs- oder Garantiefall dar, sofern kein ursprünglicher Mangel vorliegt.
24. Nutzung und bestimmungsgemäßer Gebrauch
Die Produkte dürfen nur entsprechend ihrem vorgesehenen Einsatzzweck verwendet werden. Rennräder sind grundsätzlich für den Einsatz auf befestigten Straßen und geeigneten Wegen vorgesehen. Laufradsätze sind entsprechend ihrer technischen Spezifikation, Systemfreigabe, Gewichtsbeschränkung und Brems-/Reifenkompatibilität zu verwenden. Der Kunde ist verpflichtet, vor jeder Fahrt eine Sicht- und Funktionsprüfung durchzuführen, insbesondere Bremsen, Laufräder, Steckachsen, Schnellspanner, Reifen, Lenker, Vorbau, Sattelstütze und Schaltung. Bei ungewöhnlichen Geräuschen, Rissen, Spiel, Verformungen, Sturz oder Unfall darf das Fahrrad nicht weiter benutzt werden, bis es fachgerecht geprüft wurde. Für einzelne Fahrräder, Rahmen, Laufradsätze und Komponenten gelten die jeweils in der Produktbeschreibung oder den technischen Spezifikationen angegebenen maximal zulässigen Systemgewichte (Gesamtgewicht aus Fahrer, Fahrrad, Bekleidung, Gepäck und Zubehör). Der Kunde ist verpflichtet, diese Grenzwerte einzuhalten. Schäden oder Mängel, die auf eine Überschreitung des zulässigen Systemgewichts oder eine Verwendung außerhalb der freigegebenen Einsatzbedingungen zurückzuführen sind, stellen keinen Gewährleistungs- oder Garantiefall dar, sofern kein bereits bei Übergabe bestehender Material-, Herstellungs- oder Montagefehler vorliegt.
25. Wartung und Pflege
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad regelmäßig zu warten und sicherheitsrelevante Bauteile überprüfen zu lassen. Insbesondere nach den ersten Fahrten kann eine Nachkontrolle erforderlich sein, da sich Züge, Schraubverbindungen und Lager setzen können. Unterlassene Wartung kann zu erhöhtem Verschleiß, Funktionsstörungen oder Sicherheitsrisiken führen. Schäden durch fehlende oder unsachgemäße Wartung sind nicht von Garantie umfasst und stellen keinen Gewährleistungsfall dar, sofern kein ursprünglicher Mangel vorliegt.
26. Werkstattleistungen
Für Werkstattleistungen gelten die jeweils vereinbarten Leistungsinhalte. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich ohne Gewähr (unverbindlich) erstellt, es sei denn, deren Verbindlichkeit wird ausdrücklich und schriftlich zugesagt. Stellt sich während der Arbeit heraus, dass zusätzliche Leistungen erforderlich sind, informieren wir den Kunden vor Durchführung, sofern die Mehrkosten nicht geringfügig oder sicherheitsrelevant dringend erforderlich sind. Ausgetauschte Altteile werden auf Wunsch an den Kunden herausgegeben, sofern dies vor Durchführung der Arbeiten verlangt wird und keine gesetzlichen oder sicherheitsrelevanten Gründe entgegenstehen.
27. Bikefitting
Bikefitting dient der Optimierung von Sitzposition, Komfort, Effizienz und Kontrolle. Es ersetzt keine medizinische, physiotherapeutische oder orthopädische Beratung. Bei bestehenden Beschwerden, Verletzungen oder gesundheitlichen Einschränkungen sollte der Kunde vorab ärztlichen oder therapeutischen Rat einholen. Wir übernehmen keine Haftung für Beschwerden, die auf unrichtige Kundenangaben, nicht offengelegte gesundheitliche Einschränkungen, eigenmächtige Änderungen der Position oder unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind.
28. Individuelle Lackierungen
Individuelle Lackierungen werden nach Kundenwunsch erstellt. Farbmuster, digitale Darstellungen, Renderings und Beispielbilder sind nicht farbverbindlich. Geringfügige Abweichungen bei Farbton, Effekt, Glanzgrad, Verlauf, Positionierung von Designelementen oder Finish sind produktionsbedingt möglich und stellen keinen Mangel dar, sofern das Gesamtergebnis dem vereinbarten Charakter entspricht. Nach Freigabe des Designs ist eine Stornierung oder Änderung nur möglich, solange die Lackierung noch nicht begonnen wurde.
29. Haftung
Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso haften wir für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Dieser Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit gilt nicht für Personenschäden sowie für Schäden an Sachen, die zur Bearbeitung (z. B. für Werkstattleistungen) übernommen wurden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Das Produkthaftungsgesetz umfasst insbesondere Personenschäden und bestimmte Sachschäden durch fehlerhafte Produkte. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
30. Produktsicherheit und Mitwirkungspflichten
Der Kunde hat Sicherheits-, Montage-, Pflege- und Bedienungshinweise zu beachten. Bei Rückrufen, Sicherheitsinformationen oder technischen Servicehinweisen wird der Kunde ersucht, unverzüglich Kontakt mit Bikespectrum e.U. aufzunehmen und das Produkt bis zur Klärung nicht weiter zu verwenden, wenn ein Sicherheitsrisiko bestehen könnte. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten bekanntzugeben, soweit dies für Garantie, Rückruf oder Sicherheitsinformation erforderlich ist.
31. Gutscheine und Aktionen
Gutscheine, Rabatte und Aktionen gelten nur im jeweils angegebenen Zeitraum und zu den jeweils angegebenen Bedingungen. Eine Barablöse ist ausgeschlossen. Rabatte sind nicht automatisch miteinander kombinierbar. Bei Leasinggeschäften können Aktionen, Rabatte oder Gutscheine eingeschränkt sein, sofern dies durch Gebühren oder Vorgaben des Leasingpartners erforderlich ist.
32. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf unserer Website.
33. Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen dieses Staates unberührt, sofern sie dem Verbraucher einen höheren Schutz gewähren.
34. Gerichtsstand
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Eine Gerichtsstandsvereinbarung zulasten eines Verbrauchers wird nicht getroffen.
35. Alternative Streitbeilegung
Bikespectrum e.U. ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Die frühere EU-Online-Streitbeilegungsplattform wurde mit 20. Juli 2025 eingestellt; ein Hinweis auf diese Plattform sollte daher nicht mehr auf der Website geführt werden.
36. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
37. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen der Textform, sofern gesetzlich zulässig.